Die Halal Suisse Standards
Hinweis
Die Standards dienen zur Orientierung. Bei einer Zertifizierung werden alle Punkte spezifisch geprüft und evaluiert. Einige der auf der Website publizierten Artikel dienen als Ergänzung zu den Standards.
Die Forschung in diesem Bereich unterliegt einem fortlaufenden Prozess, der auch Auswirkungen auf die Standards und Einordnungen haben kann. Änderungen sind vorbehalten. Öffentlichkeitsrelevante Änderungen werden hier publiziert und betroffene Kunden direkt informiert.
Einleitung
In «Alles Halal oder was?» wurde eine gewisse Unübersichtlichkeit in der Welt der Halal-Zertifizierung moniert. Eine allumfassende Lösung für die Aufhebung dieser Verwirrung gibt es höchstens in der Theorie, in der Realität jedoch kann versucht werden das Verwirrungspotenzial durch die Herstellung eines grösstmöglichen Grundkonsenses aufs Kleinste zu minimieren. HALALSUISSE hat sich diesen Optimierungsprozess in der komplexen Halal-Frage mitunter zur Aufgabe gemacht.
Auf eine sehr breite Akzeptanz in der islamischen Welt stossen die malaysischen Halal-Richtlinien, auch bekannt unter «MS 1500:2009», der Gulf Standard «GCC 993:1998» für die Zubereitung von Fleisch für den Import. Die Richtlinien der OIC (Organization of Islamic Conference) sind dabei jedoch wohl die ausschlaggebendsten Standards, die in enger Zusammenarbeit mit der «Internationalen Islamischen Fiqh-Akademie (IIFA)», www.fiqhacademy.org erarbeitet wurden. Viele islamische Institutionen in Europa richten sich danach und zertifizieren Produkte oder Unternehmen nach Angaben eben dieses Standards. Auch HALALSUISSE hat diese Halal-Standards nach eingehenden Untersuchungen durch die internationale Vereinigung islamischer Gelehrter am 24. Mai 2012 in Katar mehrheitlich übernommen.
Was ist Halal?
Halal ist der arabische Begriff für das „Erlaubte“, das „Zulässige“ und wird fachterminologisch für die Bezeichnung aller für die Muslime erlaubten Handlungen, Lebensmittel, Produkte oder sonstige Unterfangen benutzt. In diesem Kontext hier geht es um die Halal-Bezeichnung verschiedener Produkte aus der Lebensmittelbranche, der Kosmetikbranche, der medizinischen Branche und auch dem Finanz- und Dienstleistungssektor, wie etwa dem Bankenwesen oder dem Versicherungswesen.
Der Fokus von HALALSUISSE liegt jedoch vorerst auf der Regelung von Halal-Standards für Lebensmittel, Kosmetikprodukte und Medizin.
Die Speisevorschriften sind in Qur’an und Sunna geregelt. Generell sind alle Speisen erlaubt, ausser solchen, die ausdrücklich verboten wurden. Im Qur’an werden vier Gruppen von verbotenen Nahrungsmitteln genannt: Aas, Blut, Schwein sowie geschlachtete Tiere, die anderen ausser Allah geweiht sind. Als Aas gelten alle Tiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind.
Durch das Verbot des Verzehrs von fliessendem oder geronnenem Blut dürfen Gläubige nur solches Blut konsumieren, das nach einer ordnungsgemässen Schlachtung im Tier verbleibt. Unter dem Begriff «Schwein» werden alle Lebensmittel zusammengefasst, die Bestandteile vom Schwein enthalten oder daraus gewonnen werden. Verboten sind auch Opfertiere fremder Religionen.
Zu den verbotenen Speisen zählen des Weiteren z.B. fleischfressende Tiere mit Fangzähnen, Raubvögel, giftige Tiere und Schädlinge. Aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel oder Getränke sind grundsätzlich halal. Davon ausgenommen sind jedoch berauschende und toxische Produkte, z.B. Alkohol, THC etc. Grundsätzlich müssen sich gläubige Muslime an die islamische Schlachtvorschrift halten.
Alle Tiere, ausser Fisch und Meeresfrüchte müssen durch einen Muslim mit der Aussprache der Basmala geschlachtet werden, damit ihr Fleisch halal wird. Details werden in den Halal-Standards näher erklärt.
In der Folge werden unsere Halal-Standards detailliert aufgeführt. Nach der Erklärung von Begriffen im Text unserer Norm oder in einem nachfolgenden Verweis werden die Begriffe ohne weitere Erklärung wiederverwendet. Die Übersetzungen der Fachbegriffe aus dem Arabischen geschehen kontextbezogen. Andere auch mögliche Übersetzungen und Erklärungen werden zwecks Vereinfachung weggelassen.
Halal
Erlaubtes, zum Verzehr oder Nutzung erlaubt.
Haram
Verbotenes, zum Verzehr oder der Nutzung verboten.
Nadjis
Unrein, zum Verzehr nicht erlaubt und zur Nutzung generell verboten.
Mashbuh
Zweifelhaft, es ist nicht klar, ob ein Lebensmittel verboten sein soll oder nicht.