Grundsätzlich sind aus islamischer Sicht alle Lebensmittel zum Verzehr erlaubt, soweit kein explizites Verbot vorliegt. Der Islam unterscheidet grundsätzlich zwischen halal und haram.
Die Speisevorschriften sind in Qur’an und Sunna geregelt. Generell sind alle Speisen erlaubt, ausser solchen, die ausdrücklich verboten wurden. Im Qur’an werden vier Gruppen von verbotenen Nahrungsmitteln genannt: Aas, Blut, Schwein sowie geschlachtete Tiere, die anderen ausser Allah geweiht sind. Als Aas gelten alle Tiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind. Zu den verbotenen Speisen zählen des Weiteren z.B. fleischfressende Tiere mit Fangzähnen, Raubvögel, giftige Tiere und Schädlinge. Aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel oder Getränke sind grundsätzlich halal. Davon ausgenommen sind jedoch berauschende und toxische Produkte, z.B. Alkohol, THC etc.
Wichtige Begriffe:
- Halal: Erlaubtes, zum Verzehr oder Nutzung erlaubt
- Haram: Verbotenes, zum Verzehr oder der Nutzung verboten
- Najis: Unrein, zum Verzehr nicht erlaubt und zur Nutzung generell verboten
- Mashbuh: Zweifelhaft, es ist nicht klar, ob ein Lebensmittel verboten sein soll oder nicht.